Die Tätigkeit von Steuerberatern beschränkt sich längst nicht mehr auf Buchführungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Wir bieten vielmehr eine allumfassende Beratung rund um Ihr privates und betriebliches Vermögen. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören u.a:

Selbstverständlich fertigen wir für Sie sämtliche Steuererklärungen nach den gesetzlichen Vorschriften an.

Hierunter fallen zum Beispiel:

 

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

 

Bei der Erstellung der Steuererklärungen stehen immer die zulässigen Möglichkeiten zur Steueroptimierung durch Gestaltungsmaßnahmen im Vordergrund. Dies wird durch Gespräche mit unseren Mandanten ausgelotet und in die Tat umgesetzt.

 

Dem einen Mandanten ist es eine lästige Vorgabe des Gesetzgebers, für den Anderen probates Mittel für die Unternehmensführung. Empfinden Sie die Finanzbuchhaltung als aufgezwungene Pflicht, so werden wir Ihnen helfen, Ihre Eigenverwaltung auf das Mindestmaß zu reduzieren. Wir werden Sie dabei unterstützen, die monatliche Finanzbuchhaltung fristgerecht zu erstellen und die notwendigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzufertigen. Unternehmen mit eigenen Buchhaltungssystemen unterstützen wir durch die fachkompetente Durchsicht von Buchungsvorgängen.
Sind Ihre Ansprüche an Ihre Finanzbuchhaltung anspruchsvoller und nutzen Sie die Daten für Ihre Unternehmensführung, so werden wir Sie dabei unterstützen, die Komplexität der Daten zu durchschauen und werden mit Ihnen gemeinsam den Umfang und die Transparenz der Auswertungen festlegen. Buchführung ist in der Regel für uns nicht nur Selbstzweck; sondern die aus der Buchhaltung resultierenden Daten dienen dem Unternehmer, Entscheidungen zu fällen und die Übersicht zu behalten. Weiterhin gewinnt die Buchführung immer mehr an Stellenwert hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kreditinstituten. Die einzelnen Auswertungen aus der Buchhaltung werden in Abstimmung mit den Kreditinstituten entsprechend aufbereitet und an diese auf Wunsch turnusgemäß übersandt. Die Module sind vielfältig und reichen von der einfachen Verbuchung von Zahlungsbewegungen im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung bis hin zum Aufbau einer Kostenrechnung, einer debitorischen und kreditorischen Buchhaltung, der Durchführung von Mahnwesen usw.

Die fristgerechte Erstellung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen ist Hauptschwerpunkt einer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Gerade wegen des hohen Risikopotenzials für den Arbeitgeber im Hinblick auf die Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge ist ein detailliertes Fachwissen erforderlich. Neben der Erstellung von Abrechnungen für Aushilfen, Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern wird in unserem Hause auch die Verarbeitung von Baulohn durchgeführt. Im Bereich der Lohnabrechnungen ergeben sich häufig auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die wir mit unserem Kooperationspartner kompetent und zeitnah beantworten können.

Aus der Finanzbuchführung wird der Jahresabschluss entwickelt. Dieser wird entweder in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Im Rahmen einer Abschlussbesprechung mit Ihnen werden steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert. Gemeinsam werden hieraus Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zur Bilanzierung gehört auch die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Herbei werden im Rahmen der Vorschriften die steuerlichen Wahlrechte auf Ihr Unternehmen angepasst und ausgeübt.

Wir erstellen für Sie sämtliche Steuer­erklär­ungen.
Nach einem ausführ­lichen Gespräch zur Erfass­ung und Bestim­mung der benötigten Informa­tionen und Unter­lagen werden diese verar­beitet und zu den notwendigen Steuer­erklärungen und Auswer­tungen gebün­delt.

Sie erhalten nach einer Schluss­bespre­chung abgabe­fertige Unter­lagen sowie Kopien, Auswer­tungen und Berech­nungen zu Ihrer steuer­lichen Informa­tion. Der Bescheid des Finanz­amtes wird der Kanzlei zur Wahrung von Einspruchs­fristen unmit­telbar zur Prüfung zugesandt und Sie erhalten unver­züglich eine Mitteilung sowie den geprüften Original­bescheid.

Der Unternehmer muss viele wichtige Entscheidungen treffen. Eine gute aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung ist die Basis für diese Entscheidungen. Erst aus diesen aufbereiteten Daten ist es Ihnen möglich, die Auswirkungen einzelner Maßnahmen zu planen und mit diesen Informationen die richtige Entscheidung zu treffen. Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung dieser Informationen, insbesondere bei der Bearbeitung von Controlling-Reporten, Bilanzanalysen sowie der Vorbereitung auf Bankgespräche.

Der Schritt in die Selbständigkeit will wohl überlegt sein und bedarf sorgfältiger Planung und Vorbereitung. Eine falsche Entscheidung, ein unterlassener Antrag oder eine fehlende Genehmigung können in der heutigen Zeit erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge haben. Das richtige Vorgehen ist von entscheidender Bedeutung. Entwickeln Sie mit uns ein Unternehmenskonzept, beantragen Sie mit unserer Hilfe die entsprechenden Fördergelder und erstellen Sie gemeinsam mit uns einen Liquiditäts- und Finanzierungsplan sowie Kosten- und Ertragsprognosen. Die Existenzgründungsberatung und -Begleitung durch unsere Kanzlei erstreckt sich auf jegliche Branchen und Unternehmensgrößen. Die Anträge auf Förder- und Gründungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit werden von uns routiniert bearbeitet. Für unsere Existenzgründer steht unser breit gefächertes Netzwerk an potentiellen Auftraggebern und Kunden zur Verfügung. Sofern gewünscht, können Kontakte zu individuell ausgewählten Branchen hergestellt werden. Unterschätzen Sie nicht den Aufwand und die Konsequenzen einer Unternehmensgründung und lassen sich professionell und kompetent durch uns beraten. Für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren Sie einen Termin mit uns.